EGBs

1 ALLGEMEIN
Der Lieferant ist für die Qualität seiner Leistungen und der seiner Unterauftragnehmer venturetec mechatronics GmbH gegenüber verantwortlich. Um zu gewährleisten, daß diese den venturetec mechatronics GmbH -Spezifikationen entsprechen, ist ein wirksames Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9000 ff .

Anmerkung:
Die aufgeführten Punkte dienen der Verdeutlichung und stellen keine Einschränkung der oben aufgeführten Regelwerke dar.

Durch dieses Qualitätsmanagementsystem soll unser gemeinsames Ziel, Null Fehler, erreicht werden. Innerhalb der gesamten Lieferantenorganisation muß eine alles umfassende Philosophie der kontinuierlichen Verbesserung (KVP) erkennbar sein.

Vergibt der Lieferant Aufträge an Unterauftragnehmer, so stellt er sicher, daß die Forderungen dieser Richtlinie auch durch die Unterauftragnehmer erfüllt werden.

venturetec mechatronics GmbH behält sich vor, Qualitätsmanagementsystem, Verfahren und Produkte des Lieferanten zu auditieren oder durch Dritte auditieren zu lassen. Voraussetzung für die Auftragsvergabe ist ein positives Auditergebnis. Den venturetec mechatronics GmbH-Beauftragten ist innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der uneingeschränkte Zutritt zu ermöglichen.

Nach Abstimmung können Abnahmen durch venturetec mechatronics GmbH beim Lieferanten durchgeführt werden. Dadurch ist der Lieferant nicht von seiner Qualitätsverantwortung entbunden.

Den venturetec mechatronics GmbH-Beauftragten muß ermöglicht werden, Anweisungen und Aufzeichnungen einzusehen.


2 QUALITÄTSZIELE, BERICHTSWESEN
Zur Messung und Bewertung der erreichten Qualität definiert der Lieferant interne und externe Qualitätsziele. Dabei legt die Unternehmensleitung Strategien und Ziele für die einzelnen Fachbereiche fest, welche die dazu erforderlichen Maßnahmen erarbeiten und gemeinsam mit der Unternehmensleitung umsetzen.

In diesem Zusammenhang gelten die folgenden Mindestforderungen:

- Ermittlung der internen und externen Fehlerraten
- Ermittlung der internen und externen Fehlerkosten
- Entwicklung des Qualitätsmanagementsystems
- Ermittlung der Kundenzufriedenheit

Die ermittelten Daten sind zu analysieren. Daraus sind geeignete Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und zu dokumentieren.


3 VERTRAGSPRÜFUNG
Der Lieferant führt vor Angebotsabgabe eine Vertragsprüfung durch, die folgendes beinhaltet:
- Vollständige, widerspruchsfreie und eindeutige Einzelforderungen
- Einhaltbare Terminvorgaben
- Herstellbarkeitsanalyse mit Bestätigung der wirtschaftlichen und prozessfähigen Herstellbarkeit bei Angebotsabgabe
- Einhaltbarkeit geforderter Qualitätsziele

Bei Unklarheiten und Nichteinhaltbarkeit von Forderungen ist der venturetec mechatronics GmbH-Einkauf umgehend zu informieren. Die Vertragsprüfung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren und venturetec mechatronics GmbH auf Verlangen Einsicht zu gewähren.


4 PROJEKTPLANUNG/QUALITÄTSBEWERTUNG
Grundsätzliche Forderung
Zur Sicherstellung der Produktqualität für alle neuen oder geänderten Produkte ist im Rahmen eines Projektmanagements eine Qualitätsplanung erforderlich. Die Planung ist durch interdisziplinäre Teams beim Lieferanten durchzufahren und schriftlich zu dokumentieren. Schwerpunkte sind:

- Fertigung (Maschinen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Arbeitsabläufe, vorbeugende Instandhaltung).
- Kapazität und Beschaffung (Material, Maschinen, Betriebs- und Prüfmittel, Unterauftragnehmer).
- Produktionsprozess- und Produktfreigabe
- Handhabung, Lagerung, Konservierung, Verpackung und Versand.
- Umweltschutz bei Prozessen und Recycling von Produkt und Verpackung
- Zuverlässigkeitsanalyse
- Qualitätsplanung z.B.:
- SPC, MFU
- Prozessablaufplan
- QM-Plan
- Prüfplan
- Messmittelfähigkeit

Bei der Projektplanung sind Verantwortlichkeiten und Termine festzulegen. Alle aus der Planung resultierenden Aktivitäten müssen rechtzeitig vor Serienstart abgeschlossen und dokumentiert sein.


5 TECHNISCHE UNTERLAGEN
Der Lieferant stellt über ein Verteilersystem sicher, daß allen betroffenen Stellen stets die letztgültigen, von venturetec mechatronics GmbH zugestellten, technischen Unterlagen zur Verfügung stehen, ferner, daß zum Zeitpunkt einer Produktänderung alle durch die Änderung ungültig gewordenen Unterlagen entfernt werden. Der Lieferant hat zu prüfen, daß ihm alle benannten Unterlagen zur Verfügung stehen. Entsprechend dieser Vorgehensweise hat der Lieferant auch seine Unterauftragnehmer einzubeziehen.
In den technischen Unterlagen können Bezugsquellen und Verfahren vorgeschrieben sein. Will der Lieferant andere einsetzen, muß vor Aufnahme von Lieferungen eine schriftliche Freigabe von venturetec mechatronics GmbH eingeholt werden.


6 ÄNDERUNGEN
Will der Lieferant Unterlagen seiner eigenen Konstruktion ändern, von der die Lieferungen an venturetec mechatronics GmbH betroffen sind, ist zuvor die schriftliche Zustimmung von venturetec mechatronics GmbH einzuholen und als Nachweis aufzubewahren. Von diesem Zustimmungsverfahren sind alle Änderungen betroffen, die Einfluß auf Funktion, Lebensdauer und Einbaumaße haben können.
Will der Lieferant Bedingungen, die zur Serienfreigabe geführt haben ändern (z.B. Ausführung, Fertigungs- und Prüfverfahren, Verpackung, Konservierung), ist eine venturetec mechatronics GmbH-Freigabe erforderlich.
Will der Lieferant den Ort der Herstellung ändern oder den Unterauftragnehmer wechseln, so ist dies vor der Änderung anzumelden und von venturetec mechatronics GmbH freigeben zu lassen.

HINWEIS
Das Verfahren der Produktionsprozess- und Produktfreigabe muß beachtet werden.
Der Lieferant muß über die Einführungsdaten von Änderungen Aufzeichnungen in einem Produktlebenslauf führen.


7 PRODUKTIONSPROZESS- UND PRODUKTFREIGABE (PPF)
Die Produktionsprozess- und Produktfreigabe erfolgt grundsätzlich in Anlehnung nach VDA Band 2.
Eine Serienlieferung darf nur nach einer Serienfreigabe von venturetec mechatronics GmbH erfolgen. Die Serienfreigabe beinhaltet u.a.

- Erstmusterfreigabe der Teile
- Freigabe der Qualitätsplanung. Nachweis entsprechend den Vorlagestufen.

Die vollständige Bezahlung der Werkzeugkosten erfolgt erst nach Produktionsprozess- und Produktfreigabe.

7.1 Erstmuster
Erstmuster sind unter Serienbedingungen (Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Prüfmittel, Bearbeitungsbedingungen) gefertigte und geprüfte Produkte.
Die Prüfergebnisse aller Merkmale sind in einem Erstmusterprüfbericht zu dokumentieren. Die Anzahl der zu dokumentierenden Teile ist mit venturetec mechatronics GmbH zu vereinbaren.
Die Erstmuster sind zusammen mit dem Erstmusterprüfbericht, einem Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 und gegebenenfalls mit EG-Sicherheitsdatenblatt zum vereinbarten Termin an venturetec mechatronics GmbH zu liefern. Dabei ist die eindeutige Kennzeichnung als Erstmuster und die Angabe des Fertigungsstandortes erforderlich.
Zur Identifizierung der Merkmale sind gleichlautende Nummern im Erstmusterprüfbericht und in der mitzuliefernden venturetec mechatronics GmbH-Zeichnung zu verwenden.
Baugruppen, die nach einer venturetec mechatronics GmbH-Konstruktion gefertigt wurden, sind inklusive der Einzelteile einer Erstmusterprüfung zu unterziehen. Bei Sammelzeichnungs-Positionen sind gleiche Merkmale lediglich einmal zu bemustern.
Für Produkte lieferanteneigener Konstruktionen hat der Lieferant auch für Einzelteile und Komplettierungen Erstbemusterungen durchzufahren (wichtige Merkmale/Qualitätsmerkmale festlegen und Fähigkeiten nachweisen). In Erstmusteraufzeichnungen und -dokumentationen ist venturetec mechatronics GmbH bedarfsweise Einsicht zu gewähren. Die für venturetec mechatronics GmbH notwendigen Einbau und Anschlussmaße/-daten sowie Funktionskriterien sind über einen Erstmusterprüfbericht durch venturetec mechatronics GmbH zu genehmigen.
Abweichungen von der venturetec mechatronics GmbH-Spezifikation, die bei der Produktionsprozess- und Produktfreigabe nicht festgestellt wurden, berechtigen venturetec mechatronics GmbH, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu beanstanden.


8 PRÜFUNGEN

8.1 Allgemein
Der Lieferant hat sicherzustellen, daß alle zu fertigenden Merkmale geprüft werden können.
Prüfumfänge und Prüfverfahren, die in den technischen Unterlagen gefordert werden, sind verbindlich, ihre Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch venturetec mechatronics GmbH. Prüfhäufigkeiten sind von der Prozessfähigkeit und Prozessbeherrschung abhängig, bei nicht fähigen und/oder nicht beherrschten Prozessen ist eine 100 % Prüfung erforderlich.
Die Konformität der Produkte mit den technischen Anforderungen ist zu dokumentieren.
Weist ein Stichprobenergebnis auf fehlerhafte Produkte hin, so müssen diese ausgeschieden werden. Alle noch greifbaren Bestände und die nachfolgenden Lose müssen einer Sortierprüfung bezüglich des Fehlers unterzogen werden bis die Fehlerursache behoben ist. Es sind umgehend Korrekturmaßnahmen einzuleiten und zu dokumentieren.
Produkte beziehungsweise Transportbehälter müssen so gekennzeichnet sein, daß sie eindeutig zu identifizieren sind.
Chargentrennungen sind strikt einzuhalten. An allen Fertigungs- bzw. Teillosen müssen Fertigungsstand und Prüfstatus erkennbar sein.

8.2 Prüfungen während der Produktion
Grundsätzlich sind alle Produkt- und Prozessmerkmale wichtig und müssen eingehalten werden. Besondere Merkmale funktionswichtige und fertigungskritische Qualitätsmerkmale sowie dokumentationspflichtige Merkmale - erfordern eine besondere Beachtung, da Abweichungen bei diesen Merkmalen die Montagefähigkeit, die Funktion oder die Qualität nachfolgender Fertigungsoperationen sowie gesetzliche Vorschriften in besonderem Maße beeinflussen können.
Besondere Merkmale sind während der Herstellung kontinuierlich und in geeigneter Weise zu überwachen.
Fähige Prozesse sind mit Qualitätsregelkarten zu überwachen (SPC).
Wird der vorgegebene kritische Fähigkeitsindex nicht erreicht, bzw. die Eingriffsgrenzen überschritten, so ist der Prozess zu optimieren und die Bewertung neu durchzuführen. Die Ursache muß ermittelt, beseitigt und dokumentiert werden. Das Fertigungslos ist bis zum letzten Gutbefund einer Sortierprüfung zu unterziehen.
Nicht meßbare, nur zerstörend messbare oder sehr aufwendig zu prüfende, besondere Merkmale sind mit geeigneten Methoden zu überwachen und zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind zur gezielten Prozessverbesserung zu verwenden. Die Wirksamkeit der Methoden ist nachzuweisen.
Je nach Fertigungsverfahren (z.B. Wärmebehandlung, Gießen, Schmieden) ist die Produktprüfung durch die Überwachung der Prozessparameter (z.B. Temperaturen, Drücke, Zeiten) zu ergänzen.
Eingeleitete Korrekturmaßnahmen sind auf der Qualitätsregelkairte, Fehlersammelkarte oder anderen geeigneten Datenträgern zu vermerken.

8.3 Unterauftragnehmer Wechsel von Unterauftragnehmern
Grundsätzlich ist der Lieferant für die Entwicklung seiner Unterauftragnehmer nach DIN EN ISO 9001: 9000 verantwortlich. venturetec mechatronics GmbH behält sich vor, auch Unterauftragnehmer zu auditieren, hierdurch ist der Lieferant jedoch nicht von seiner Verantwortung dem Unterauftragnehmer und venturetec mechatronics GmbH gegenüber entbunden.
Vergibt der Lieferant Aufträge an Unterauftragnehmer, müssen die Forderungen dieser Richtlinie auch durch den Unterauftragnehmer erfüllt werden.

Der Wechsel eines Unterauftragnehmers ist der venturetec mechatronics GmbH rechtzeitig anzumelden und freigabepflichtig. Eine Produktionsprozess und Produktfreigabe ist durchzufahren.

8.4 Endprüfungen beim Lieferanten
Der Lieferant gewährleistet, daß nur spezifikationsgerechte Produkte zum Versand kommen. Dazu sind Endprüfungen erforderlich, die sich an der Fähigkeit der Prozesse orientieren bzw. sich aus den Spezifikationen ergeben.
Jeder Lieferung ist eine entsprechende Bescheinigung über die Konformität der Teile an venturetec mechatronics GmbH mitzugeben.

8.5 Produktaudits / Prozessaudits
Durch regelmäßige Produktaudits und Prozessaudits (gemäß Auditplan und ereignisbezogen) muß sich der Lieferant davon überzeugen, daß alle liefergültigen Spezifikationen (Herstellung, Prüftung, Kennzeichnung, Konservierung, Sauberkeit, Verpackung, Lieferunterlagen) erfüllt sind. Die Ergebnisse sind einschließlich der eingeleiteten Maßnahmen zu dokumentieren.
Sonderprüfungen sind Prüfungen, die über die üblichen Serienprüfungen hinausgehen, hierzu gehören z.B. Belastungsprüfungen, Zuverlässigkeitsprüfungen und technisch aufwendige Prüfungen. Der Lieferant hat Sonderprüfungen bei der Erstbemusterung gemäß den venturetec mechatronics GmbH-Spezifikationen durchzufahren, ferner zur laufenden Produktionsüberwachung mit der gemeinsam festgelegten Teileanzahl und Prüfhäufigkeit fortzuführen.
Testteile müssen aus der aktuellen Serienproduktion stammen und die Prüfergebnisse auf die Herstellose zurückführbar sein.
Bei negativen Prüfergebnissen hat der Lieferant sofort jede weitere Auslieferung der Produkte zu sperren, die Fehlerursaehe zu ermitteln, geeignete Abstellmassnahmen einzuleiten und zu dokumentieren. venturetec mechatronics GmbH ist unverzüglich zu verständigen (Einkauf und Qualitätssicherung). Das weitere Vorgehen ist mit venturetec mechatronics GmbH abzustimmen.

8.6 Prüfmittel und Prüfeinrichtungen
Der Lieferant setzt in ausreichender Anzahl geeignete Prüfeinrichtungen ein. Die Eignung ergibt sich aus der Messmittelfähigkeit Für alle Prüfmittel und Prüfeinrichtungen ist ein System zur turnusmäßigen Überprüfung nachzuweisen, welches sicherstellt, daß Mängel frühzeitig erkannt werden.
Die oben beschriebenen Anforderungen gelten auch für Fertigungseinrichtungen, die als Prüfmittel verwendet werden.


9 FEHLERHAFTE PRODUKTE
Der Lieferant hat ein System zur Behandlung fehlerhafter Produkte einzurichten. Dieses System beinhaltet die:
- Trennung und Sperrung sowie Wiederfreigabe oder Verschrottung der betroffenen Produkte
- Sperrung und Wiederfreigabe der Vorrichtungen und Werkzeuge

9.1 Nacharbeit
Der Lieferant hat sicherzustellen, daß Nacharbeit an seinen Produkten keine nachteiligen Auswirkungen haben (Maße, Funktion, Festigkeit, Aussehen, Lebensdauer).
Nacharbeit, welche die Eigenschaften des Produktes verändern oder Abweichungen von den Spezifikationen bewirken, sind - einschließlich des geplanten Nacharbeitsverfahrens durch venturetec mechatronics GmbH zustimmungspflichtig. Eine Einwilligung muß vor der Nacharbeit schriftlich erteilt sein.

9.2 Reklamationsbearbeitung

9.2.1 Reklamationsbearbeitung durch den Lieferanten

Nach Reklamation durch den venturetec mechatronics GmbH-Einkauf sind sofort Fehlerabstellmaßnahmen einzuleiten, zu dokumentieren und auf Anforderung venturetec mechatronics GmbH in strukturierter Form wie z.B. eines 8-Schritte-Berichts einzureichen.

9.2.2 Vom Lieferant festgestellte Fehler
Stellt der Lieferant Fehler fest, von denen auch bereits zum Versand gebrachte Lieferungen betroffen sein könnten, muß er sofort die venturetec mechatronics GmbH-Qualitätsstelle informieren und eingeleitete Fehlerabstellmaßnahmen in Form eines 8-Schritte Berichts oder einem gleichwertigen System bekanntgeben, wenn nichts anderes gefordert.
Ist der Lieferant nicht in der Lage, die Fehler bis zur nächsten Lieferung abzustellen, hat er unverzüglich den Einkauf und die Qualitätssicherung von venturetec mechatronics GmbH hierüber zu unterrichten und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Alle Fehler, die der Lieferant bei seinen Prüfungen feststellt und/oder die ihm von Dritten angezeigt werden (hierzu gehören auch die durch venturetec mechatronics GmbH genehmigten Abweichungen), sind in geeigneter Weise mit Fehlerabstellmaßnahmen zu dokumentieren.

9.2.3 Bauabweichungen
In allen Fällen muß für fehlerhafte Bauteile vom Lieferant eine Bauabweichung bei der zuständigen venturetec mechatronics GmbH-Qualitätsstelle beantragt werden. Für die Bauabweichung muß die Anzahl der betroffenen Bauteile, sowie eine genaue Fehlerbeschreibung vorliegen. Der Antrag wird von venturetec mechatronics GmbH intern geprüft und über eine Verwendung entschieden.

Produkte mit genehmigten Abweichungen sind unter Angabe der Bauabweichungsnummer getrennt an venturetec mechatronics GmbH zu liefern. Stückzahl und Zeitraum für eine Bauabweichung sind strikt einzuhalten.

9.2.4 Von venturetec mechatronics GmbH festgestellte Fehler
Stellt die venturetec mechatronics GmbH bei der Wareneingangsprüfung Fehler fest und es ist keine Nacharbeit mehr möglich, wird der Lieferant unverzüglich über die Art der Fehler und über die Ausschusskosten informiert und eine Belastung geschrieben.

Die Belastungskosten setzen sich wie folgt zusammen :

Rechnungswert
Materialkosten
KGM-Leistungen bis zur Auswärtsbearbeitung
Ausschusskosten
Sortierkosten
+ administrative Kosten
= Belastungskosten gesamt


10 DOKUMENTATIONSPFLICHTIGE TEILE
Hierunter werden Produkte verstanden, bei denen unter den Gegebenheiten der Produkthaftung ein entsprechendes Risiko zu erwarten ist. Diese Produkte und deren Merkmale sind in den technischen Unterlagen der venturetec mechatronics GmbH gekennzeichnet.
Der Lieferant verpflichtet sich, für dokumentationspflichtige Teile Anweisungen zu erstellen und zu benutzen. Der Herstellprozess ist mit besonderer Sorgfalt durchzuführen. Prüfergebnisse dieser Merkmale sind aufzuzeichnen. Dokumentationspflichtige Teile sind inklusive der diesbezüglichen Vorgaben und Nachweise vom Lieferanten als solche im gesamten Fertigungsablauf zu identifizieren. Bei Fragen oder Problemen ist die jeweilige venturetec mechatronics GmbH-Qualitätsstelle zur Unterstützung bereit.
Anweisungen und Aufzeichnungen sind den venturetec mechatronics GmbH-Beauftragten. Die Dokumentation muß so beschaffen sein, daß eine eindeutige Rückverfolgbarkeit von den Lieferdaten bis zu den Fertigungs- und Prüflosen ermöglicht wird und die geübte Sorgfalt nachgewiesen werden kann (Entlastungsnachweis). Der Lieferant hat ein funktionierendes Herleitungssystem bis zum Unterauftragnehmer sicherzustellen.


11 IDENTIFIKATION, LAGERUNG, VERPACKUNG UND TRANSPORT
Die logistische Herstellungskette muß zum Zwecke einer Rückverfolgbarkeit so beschaffen sein, daß zu jedem Zeitpunkt eine eindeutige Zuordnung zum Teilestatus möglich ist (z.B. Sachnummer, Änderungsindex, Charge, abgeschlossene Prozessschritte). Diese Identifizierungsmöglichkeit muß auch bei allen Unterauftragnehmem eingehalten werden.
Die Lieferpapiere sind mit der Logistikabteilung des Abnehmerwerks abzustimmen.

11.1 Bestandsführungssystem
In der gesamten Bestandsführung muß ein System angewendet werden, um die Bestandsumschlagzeiten zu optimieren, den Lageraustausch sicherzustellen und die Bestandsmengen zu minimieren (first in first out-Prinzip).

11.2 Verpackung und Transport
Konservierung, Verpackung und Transport sind so zu gestalten, daß Beschädigungen, Verschmutzungen und negative Auswirkungen von Witterungseinflüssen auf die Produkte ausgeschlossen sind. Dies gilt auch für interne Transporte und Zwischenlagerungen. Der Lieferant stellt sicher, daß nur saubere Transportbehälter zum Einsatz gelangen.


12 AUFBEWAHRUNGSFRISTEN FÜR QUALITÄTS-RELEVANTE DOKUMENTE UND AUFZEICHNUNGEN
Für qualitätsrelevante Dokumente und Aufzeichnungen sind vom Lieferanten Aufbewahrungsfristen festzulegen. Hierbei müssen folgende venturetec mechatronics GmbH-Mindestforderungen enthalten sein:

Unterlagen und Aufzeichnungen zu dokumentationspflichtigen Merkmalen 10 Jahre
Aufzeichnungen zu Sonderprüfungen 10 Jahre
Aufzeichnungen über Qualitätsleistungen (Qualitätsregelkarten, Prüfergebnisse, PPM-Aufstellungen usw.) 10 Jahre
Aufzeichnungen zu Prozess-, Produktfreigaben 10 Jahre
Werkstoffprüfberichte 10 Jahre
Aufzeichnungen zu QM-Bewertungen, interne Audits, usw 10 Jahre

Die Aufbewahrungsfristen gelten ab dem Erstelldatum
Aufzeichnungen Diese Festlegungen ersetzen keine gesetzlichen Forderungen

12 SCHULUNG
Alle Mitarbeiter des Lieferanten müssen für die Durchführung ihrer Aufgaben geeignet und qualifiziert sein. Es ist ein Weiterbildungsprogramm zu erstellen, welches auch das Management mit einschliesst. Dieses Programm ist regelmäßig zu aktualisieren. Die Eignungs- und Qualifikationsnachweise sind zu dokumentieren. Weiterhin ist die Wirksamkeit der Maßnahmen nachzuweisen.

13 UMWELTSCHUTZ
Vom Lieferanten wird die Einhaltung der nationalen Umweltvorschriften gefordert.
Ein wirksames Umweltmanagement das die Einhaltung der jeweiligen nationalen Umweltvorschriften gewährleistet und die Umweltsituation des Lieferanten kontinuierlich und effizient verbessert, ist ein Beitrag zur Liefersicherheit und damit für venturetec mechatronics GmbH von wesentlicher Bedeutung.
Alle eingekauften und bei der Teilefertigung eingesetzten Materialien müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Umwelt- und Arbeitssicherheitsauflagen genügen. Dies gilt für das Herstellerland und das Abnehmerland.
Es wird empfohlen, die Umweltsituation des Lieferanten in Anlehnung an internationale Umweltmanagementstandarts, wie EG-Oko-Audit-Verordnung oder DIN EN ISO 14001 kontinuierlich und effizient zu verbessern.
Hierzu gehören insbesondere:
- Ressourcenschonender Material- und Energieeinsatz
- Reduzierung des Wasserverbrauches und der Abwasserbelastung
- Verminderung von Emissionen
- Abfallminimierung, gleichzeitig Erhöhung der Anteile an Abfällen zur Verwertung
- Ausschluß von Gefahrstoffen für Fertigung und Zulieferung
- Einsatz umweltverträglicher Verpackungen

Die venturetec mechatronics GmbH behält sich vor, das Umweltmanagementsystem des Lieferanten zu auditieren oder durch Dritte auditieren zu lassen.